Platzordnung des DV Hundesportvereines OG Wiesbaden, Abt. 102
Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberstes Gebot im Hundesport. Jeder wird verstehen, dass aber bestimmte Regeln unerlässlich sind. Aus diesem Grunde nehmen Sie bitte diese Platzordnung zur Kenntnis und handeln entsprechend im Umgang mit allen Sportfreunden und ihren Hunden.
1. Beim Betreten des Vereinsgeländes (graues Tor) sind die Hunde an der Leine zu führen. Das Eingangstor ist nach jedem Betreten und Verlassen des Geländes aus Sicherheitsgründen zu schließen!
2. Bei allen Hunden muss eine gültige Tollwut-Schutzimpfung bestehen.
3. Eine gültige Tierhaftpflichtversicherung für den mitgebrachten Hund ist Vorschrift. (keine Ausnahme)
4. Den Hunden muss vor Betreten des Vereinsgeländes und vor betreten den Übungsplatzes die Möglichkeit gegeben werden, sich zu lösen! Häufchen sind vom Hundeführer umgehend zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung sind Euro 5,00 zu entrichten. Hunde auf dem Übungsplatz nicht markieren lassen.
5. Das Betreten des Übungsplatzes während der Übungszeiten ist nur mit angeleintem Hund gestattet. Der Ausbildewart/Übunsleiter entscheidet darüber, ob und wer außer dem Hundeführer und dem arbeitenden Hund/-en noch auf dem Übungsplatz sein darf.
6. Außerhalb der Übungszeiten bedarf es zur Nutzung des Übungsgeländes die Zustimmung des Ausbildeleiters/Übungsleiters, bzw. eines Vorstandmitgliedes. Der Schlüssel zum Tor wird im Einzelfall ausgehändigt und muss nach Nutzung des Übungsgeländes umgehend zurückgegeben werden.
7. Hunde dürfen nur unter direkter Aufsicht des Hundeführers auf den Übungsplatz. Die Aufsicht vom Vereinshaus reicht nicht aus. Das Übungsgelände ist kein Freilaufgehege oder Hundespielplatz!
8. Den Anweisungen des verantwortlichen Ausbildewart/Übungsleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Sind mehrere Ausbildewart/Übungsleiter anwesend, gelten die Anweisungen des entsprechenden Kursleiters.
Jeder Hundeführer muss vor Beginn der Unterordnung seinen Hund zur Festlegung der Reihenfolge in eine Liste eintragen.
Für den Schutzdienst muss ebenfalls jeder Hundeführer seinen Hund in eine Liste eintragen und die Reihenfolge bestimmt der Figurant.
Für den Schutzdienst ist eine gesonderte Gebühr am Ende der Übungsstunde zu entrichten. Diese erfragen sie bitte beim Ausbildewart/Übungsleiter oder eines der Vorstandsmitglieder.
9. Außerhalb der Übungszeit sind die Hunde im Auto unterzubringen.
Fahrzeuge auf dem Vereinsgelände:
Die Fahrzeuge sind vor dem Vereinsgelände zu parken (einzige Ausnahme: 1. Vorsitzender). Das Vereinsgelände darf nur zum Be- und Entladen befahren werden. Bei starker Hitze dürfen die Autos auf dem Gelände geparkt werden, nach Rücksprache mit dem Vorstand oder Übungsleiters.
10. Bei der Hundeausbildung sind die Regeln und Vorschriften des Tierschutzes zu beachten, Elektroreizgeräte sind auf unserem Hundeplatz untersagt.
Auf dem gesamten Vereinsgelände und den Zufahrten, Parkplätzen gilt das Deutsche Tierschutzgesetz.
11. Hundeführer läufiger Hündinnen unterliegen besonderer Sorgfaltspflicht. Ggfs. legen sie ihre Hundeausbildung ans Ende der betreffenden Übungsstunde. Die Arbeit mit läufigen Hündinnen müssen unbedingt vor Betreten des Übungsplatzes mit dem entsprechenden Ausbildewart/Übungsleiter abgestimmt werden.
12. Erkrankte Hunde (z.B. Zwingerhusten oder andere ansteckenden Krankheiten) dürfen nicht das Vereinsgelände betreten und der Hundeführer ist verpflichtet dies dem Ausbildewart/Übungsleiter oder einem Vorstandsmitglied mitzuteilen.
13. Rauchen ist auf dem Übungsplatz untersagt.
14. Geräte für den Hundesport sind nur nach Anweisung bzw. unter Aufsicht eines Übungsleiters zu benutzen und sind nicht als Kinderspielgeräte Zweck zu entfremden.
15. Alle Geräte und Einrichtungen sind pfleglich und mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden sind umgehend dem verantwortlichen Übungsleiter zu melden. Jedes Mitglied hat die Pflicht, bei der Reinigung, Erhaltung und Instandsetzung der Platzanlage, des Vereinsheim und der Geräte mitzuhelfen.
16. Eltern haften für ihre Kinder.
17. Hunde im Vereinsheim:
Welpen bis 6 Monate und alte, gebrechliche Hunde dürfen mit in das Vereinsheim gebracht werden, nach Rücksprache mit dem Übungsleiter oder eines Vorstandmitgliedes.
18. Verstöße gegen die Platzordnung, sowie gegen Anordnung des Vorstandes und der / dem Ausbildewart/Übungsleiter können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis oder auch den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Diese Vereinsordnung ist Eigentum des Hundesportvereines DV Wiesbaden, Abt. 102
28.01.2010

 

Das Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG dokumentiert.

Bilder von Personen dürfen nur mit der Erlaubnis des Betroffenen gemacht werden.

Eine Ausnahme gibt es bei Veranstaltungen (Mitgliederversammlungen, Wettkämpfen, Prüfungen, Meisterschaften, Sommerfest, Weihnachtsfeiern, usw.) Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden. Hier geht es um das Geschehen und nicht um die Person an sich. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf  Foto -und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampes oder Turniers an.

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