Das Recht am eigenen Bild ist im KunstUrhG dokumentiert.
Bilder von Personen dürfen nur mit der Erlaubnis des Betroffenen gemacht werden.
Eine Ausnahme gibt es bei Veranstaltungen (Mitgliederversammlungen, Wettkämpfen, Prüfungen, Meisterschaften, Sommerfest, Weihnachtsfeiern, usw.) Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden. Hier geht es um das Geschehen und nicht um die Person an sich. Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto -und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampes oder Turniers an.